Energieversorgung

Die Elektrizitätsgenossenschaft Hermetschwil-Staffeln finanziert ihre Anlagen und Leistungen etc. durch die Erhebung von Anschlussgebühren, Baubeiträgen und Benützungsgebühren.

Grundlage bildet der Konzessionsvertrag zwischen der Einwohnergemeinde Hermetschwil-Staffeln und der Elektrizitätsgenossenschaft Hermetschwil-Staffeln vom 8. März 2012.

In besonderen Fällen (Anschlüsse von eigener Erzeugungsanlagen mit oder ohne Rückspeisungen ins Netz der Elektrizitätsgenossenschaft Hermetschwil-Staffeln, von Hochspannungskunden, für Betreiber anderer leitungsgebundener Netze, ausserhalb der Bauzonen usw.) kann die Elektrizitätsgenossenschaft Hermetschwil-Staffeln abweichende Bedingungen festlegen.

Das Vertragsverhältnis zwischen der Elektrizitätsgenossenschaft Hermetschwil-Staffeln und den Bezügern entsteht mit dem Anschluss der Liegenschaft an das Verteilnetz oder mit dem Bezug von Energie.